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Corporate Governance


 Entsprechenserklärung

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SGL Carbon AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (Fassung vom 21. Mai 2003) entsprochen wird. Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass seit Abgabe der letzten Erklärung den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde. Davon gelten folgende Ausnahmen:

  • Kodex-Ziffer 2.3.4: Die Verfolgung der Hauptversammlung über das Internet ist derzeit aus Kostengründen nicht vertretbar.

  • Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 2: Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossene Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) enthält keinen Selbstbehalt. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet ist, verantwortungsvolles Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat zu verbessern. Zudem ist ein Selbstbehalt im Ausland und auch bei vielen deutschen Unternehmen unüblich.

  • Kodex-Ziffer 5.4.5 Abs. 2: Die Satzung der SGL Carbon AG sieht eine feste Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder sowie eine zusätzliche Vergütung für die Mitarbeit in Ausschüssen vor. Wir sind der Ansicht, dass diese Regelung für unser Unternehmen geeignet ist und damit auf absehbare Zeit beibehalten werden soll.
Die Corporate-Governance-Grundsätze der SGL Carbon AG erfüllen darüber hinaus fast ausnahmslos die nicht obligatorischen Anregungen des Corporate Governance Kodex.


Wiesbaden, 04. März 2005




Für den Aufsichtsrat
der SGL Carbon AG
Für den Vorstand
der SGL Carbon AG

Max Dietrich Kley
(Vorsitzender des Aufsichtsrats
der SGL Carbon AG)

Robert J. Koehler
(Vorsitzender des Vorstands
der SGL Carbon AG)