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US-amerikanische Regelungen
Durch die Notierung der SGL-Aktien an der New York Stock Exchange
(NYSE) unterliegt SGL Carbon auch den amerikanischen Kapitalmarktgesetzen einschließlich
den Regeln der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) und des im
Jahr 2002 erlassenen Sarbanes-Oxley Act (SOA).
Der Sarbanes-Oxley Act will das Vertrauen der Anleger in die globalen
Kapitalmärkte und den Schutz der Anleger stärken. Die entsprechenden
Regelungen erweitern insbesondere die Verantwortlichkeiten des Managements
und des Prüfungsausschusses (Audit Committee) des Aufsichtsrats. Die
Anforderungen an die Genauigkeit und Vollständigkeit von veröffentlichten
finanzwirtschaftlichen Informationen wurden verschärft. Die Offenlegungs-
und Prüfungspflichten wurden erweitert.
Entsprechend der Bestimmungen des Sarbanes Oxley Acts haben wir ein Offenlegungskomitee
(Disclosure committee) eingerichtet, das die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften
und die Effizienz des internen Kontrollsystems überwachen soll. Zusätzlich
werden interne Vollständigkeitserklärungen von allen Unternehmenseinheiten
eingeholt, in denen die verantwortlichen Manager u.a. die Korrektheit ihrer
Berichterstattung bestätigen. Neben der Aussage zur korrekten Darstellung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassen diese Bestätigungen
auch die Überprüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
der lokalen Kontrollsysteme in den Unternehmenseinheiten. Damit schaffen
wir die Basis für die Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden und
den Finanzvorstandes, die nach den Vorschriften des SOA mit dem Jahresbericht
20-F bei der SEC einzureichen ist.
Unsere eigenen Corporate Governance Grundsätze wurden erweitert, um
die Vorgaben des Sarbanes Oxley Acts im Hinblick auf den Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats sowie die Beziehungen zum Abschlussprüfer zu erfüllen.
SGL Carbon hat auch verbindliche Verhaltensrichtlinien (Code of Business
Conduct and Ethics) für Vorstand, Senior Officers und alle Mitarbeiter
des Unternehmens eingeführt.
Zusätzliche Anforderungen des SOA, die für SGL Carbon ab der Berichterstattung
für das Geschäftsjahr 2005 wirksam werden, verlangen Bestätigungen
hinsichtlich der internen Kontrollen im Rahmen der Finanzberichterstattung
(„Internal Controls over Financial Reporting“). Diese müssen
vom Management auf der Grundlage einer Überprüfung dieser Kontrollen
gewonnen werden. Die zusätzlichen Anforderungen verlangen auch, dass
der Abschlussprüfer die Funktionsfähigkeit sowie die Überprüfung
der internen Kontrollen durch das Management testiert.
SGL Carbon hat den Sarbanes-Oxley Act zum Anlass genommen, die
bestehenden internen Berichts- und Kontrollprozesse zu überprüfen
und diese – soweit
notwendig und angemessen – weiter zu optimieren.
Unterschiede
zwischen deutschen und NYSE Corporate Governance Standards (englische Fassung)
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