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Presseinformationen


15. Juni 2005


Europäisches Gericht reduziert Bußgeld für SGL Carbon
  • Bußgeld für Spezialgraphit um ein Drittel von 27,7 Mio. € auf 18,45 Mio. € reduziert
  • Unternehmen prüft weitere Schritte
WIESBADEN, 15. Juni 2005. Das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) hat heute sein Urteil im Verfahren „Spezialgraphite“ verkündet und damit die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2002 revidiert. Das damals gegen SGL Carbon festgesetzte Bußgeld von 27,7 Mio. € hat das EuG um ein Drittel auf 18,45 Mio. € deutlich reduziert. Nach sorgfältiger Prüfung der Urteilsbegründung wird SGL Carbon über mögliche weitere Schritte entscheiden.

Bereits Ende April 2004 hatte das EuG das Bußgeld der Europäischen Kommission vom Juli 2001 gegen SGL Carbon bei „Graphitelektroden“ von 80,2 Mio. € auf 69,1 Mio. € reduziert. In diesem Fall hat SGL Carbon Rechtsmittel vor dem EuGH gegen das EuG-Urteil eingelegt, da das Gericht wesentliche Klagegründe unberücksichtigt ließ.


Wichtiger Hinweis:
Dieses Dokument enthält Aussagen über zukünftige Entwicklungen, die auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen beruhen und die Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den vorausschauenden Aussagen abweichen können. Dazu zählen zum Beispiel nicht vorhersehbare Veränderungen der politischen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umfeld der Elektrostahlproduktion, der Wettbewerbssituation, der Zins- und Währungsentwicklungen, technologischer Entwicklungen sowie sonstiger Risiken und Unwägbarkeiten. Weitere Risiken sehen wir in Preisentwicklungen, nicht vorhersehbaren Geschehnissen im Umfeld akquirierter Unternehmen und bei Konzerngesellschaften, bei den laufenden Restrukturierungsmaßnahmen sowie in unvorhersehbaren Ereignissen im Zusammenhang mit den Nachprüfungen der europäischen Wettbewerbsbehörde. SGL Carbon beabsichtigt nicht, diese vorausschauenden Aussagen zu aktualisieren.