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INVESTOR & MEDIA RELATIONS |
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| 15. Juni 2005 |
Europäisches Gericht reduziert Bußgeld für SGL Carbon
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- Bußgeld für Spezialgraphit um ein Drittel von 27,7
Mio. € auf 18,45 Mio. € reduziert
- Unternehmen prüft weitere Schritte
WIESBADEN, 15. Juni 2005. Das Europäische Gericht 1. Instanz
(EuG) hat heute sein Urteil im Verfahren „Spezialgraphite“ verkündet
und damit die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 17.
Dezember 2002 revidiert. Das damals gegen SGL Carbon festgesetzte
Bußgeld von 27,7 Mio. € hat das EuG um ein Drittel auf
18,45 Mio. € deutlich reduziert. Nach sorgfältiger Prüfung
der Urteilsbegründung wird SGL Carbon über mögliche
weitere Schritte entscheiden.
Bereits Ende April 2004 hatte das EuG das Bußgeld der Europäischen
Kommission vom Juli 2001 gegen SGL Carbon bei „Graphitelektroden“ von
80,2 Mio. € auf 69,1 Mio. € reduziert. In diesem Fall hat SGL Carbon
Rechtsmittel vor dem EuGH gegen das EuG-Urteil eingelegt, da das Gericht wesentliche
Klagegründe unberücksichtigt ließ.
Wichtiger Hinweis:
Dieses Dokument enthält Aussagen über zukünftige Entwicklungen,
die auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen beruhen und die Risiken
und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den vorausschauenden Aussagen abweichen können. Dazu zählen
zum Beispiel nicht vorhersehbare Veränderungen der politischen, wirtschaftlichen
und geschäftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umfeld der Elektrostahlproduktion,
der Wettbewerbssituation, der Zins- und Währungsentwicklungen, technologischer
Entwicklungen sowie sonstiger Risiken und Unwägbarkeiten. Weitere Risiken
sehen wir in Preisentwicklungen, nicht vorhersehbaren Geschehnissen im Umfeld
akquirierter Unternehmen und bei Konzerngesellschaften, bei den laufenden Restrukturierungsmaßnahmen
sowie in unvorhersehbaren Ereignissen im Zusammenhang mit den Nachprüfungen
der europäischen Wettbewerbsbehörde. SGL Carbon beabsichtigt nicht,
diese vorausschauenden Aussagen zu aktualisieren.
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